Erwachsenenbildung: Weitere Lockerungen

Mit 1. Juli gelten für Kultur- und Bildungsveranstaltungen bis 100 Personen keine coronabedingten Einschränkungen mehr, wenn – wie das Ministerium empfiehlt - die 3-G-Regel umgesetzt wird. Einen Überblick über die Regelungen und ihre Anwendung auf Kultur- und Bildungsveranstaltungen gibt es in unserem Mitgliederbereich für die Bildungswerke.

Neuerungen:

  • Sperrstunde, Abstandsregeln und Beschränkung von Zusammenkünften auf eine bestimmte Personenzahl wurden aufgehoben.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist in geschlossenen Räumen in öffentlichen Bereichen notwendig.
  • keine Unterscheidung zwischen Indoor und Outdoor-Veranstaltungen