Barrierefreiheit: Die gesetzlichen Grundlagen
Wichtig ist zu wissen, dass die Barrierefreiheit gesetzlich verankert ist. Gemeinden oder öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihren Web-Auftritt und ihre Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen, damit jeder Bürger und jede Bürgerin Zugang zu ihren wichtigen Informationen haben.
Barrierefreie Webseiten
Da blinde Personen einen Screenreader nutzen, sind wesentliche Aspekte für den Web-Auftritt beispielsweise, dass die Inhalte maschinenlesbar und leicht verständlich aufbereitet sind. Davon sind nicht nur Screenreader abhängig, sondern auch Google, Alexa und dergleichen greifen auf maschinenlesbare Informationen zurück und können somit relevante Inhalte sofort erkennen.
Abgesehen von der internationalen Konvention (der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich bereits 2008 unterzeichnet hat) wurden diese Forderungen in einem nationalen Gesetz, dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz, verankert.
Bauliche Barrierefreiheit
Zweck dieser Konvention und der Gesetze ist, die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Das ist ein barrierefreier Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Informationen und zur Kommunikation, einschließlich Kommunikationstechnologien und -systeme. Der barrierefreie Zugang zum Internet ist hier eingeschlossen.
Downloads
Information WCAG-Richtlinien (326 KB als pdf)
Information NÖ Antidiskriminierungsgesetz WCAG (365 KB als pdf)
Web-Zugänglichkeitsgesetz (352 KB als pdf)
Kontakt
BhW barrierefrei
Flora Buchinger
02742-311337-136
barrierefrei(at)bhw-n.eu