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Mitgliedschaft
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Ordentliche BhW-Mitglieder sind ...
- alle BhW-BildungswerkleiterInnen und deren StellvertreterInnen
- BhW-Bezirksvorsitzende und deren StellvertreterInnen
- SprecherInnen Regionaler Bildungswerke und deren StellvertreterInnen
- Obfrauen/Obmänner von BhW-Mitgliedsvereinen
- Vorstandsmitglieder
Außerordentliche BhW-Mitglieder:
Folgende Personenkreise sind (kraft ihrer Funktion) außerordentliche Mitglieder:
- MitarbeiterInnen in BhW-Bildungswerken
- MitarbeiterInnen in regionalen Bildungswerken sowie in BhW-Leitungsteams auf Bezirks- und auf Hauptregionsebene
- MitarbeiterInnen in Leitungsteams von BhW-Fachbereichen
- Vorstandsmitglieder von BhW-Mitgliedsvereinen
Folgende Personenkreise können (auf Antrag) außerordentliche Mitglieder werden:
- Aktive MitarbeiterInnen in BhW-Fachbereichen und in BhW-Mitgliedsvereinen
- Bildungsgemeinderätinnen, Bildungsgemeinderäte und Bildungsbeauftragte in nö. Gemeinden sowie Arbeitskreismitglieder "Lernender Gemeinden"
- MitarbeiterInnen in Lernenden Regionen (z.B.: KoordinatorInnen, SprecherInnen, Netzwerkmitglieder, Projektverantwortliche)
- sonstige an der BhW-Arbeit interessierte Personen (z.B.: TeilnehmerInnen an BhW-Seminaren, -Lehrgängen und -Ausbildungen)
Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Geschäfts- und Finanzordnung sowie in den Vereinsstatuten geregelt. Diese enthalten auch weitere Mitgliedschaften (fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder).
Anm.: Der BhW-Landesvorstand kann beschließen, die Mitarbeit in einem Projekt bzw. die Nutzung von BhW-Angeboten an die Mitgliedschaft zu binden.
Mitgliedsbeiträge:
Ordentliche Mitglieder und jene, die kraft ihrer Funktion außerordentliche Mitglieder sind (Punkte 1 - 4), leisten keinen Mitgliedsbeitrag.
Sonstige außerordentliche Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag von € 20,-.
Bankverbindung
Bildungs- und Heimatwerk NÖ
HYPO NOE Gruppe Bank AG
IBAN: AT75 5310 0081 5500 0326
BIC: HYINAT22
Verwendungszweck: BhW-Mitgliedsbeitrag 20. . (Bitte Jahreszahl eintragen)